Darlehenshypothek

Unter Darlehenshypothek, auch Festbetragshypothek genannt, versteht man eine Möglichkeit zur Absicherung einer Forderung, die aus einem Darlehen entsteht. Die Darlehenshypothek ist die häufigste Form der Hypothek. Hierbei erfolgt eine entsprechende Eintragung im Grundbuch. Es handelt sich um ein Grundpfandrecht und dient als Sicherheit für den Darlehensgeber, um Forderungen aus einem Darlehen, inklusive Zinsen, Zinseszinsen, Verzugszinsen und eventueller Nebengebühren absichern zu können. Die Darlehenshypothek kann nicht nur Grundstücke, sondern auch Erbbaurechte, das Eigentum eines Gebäudes oder einer Wohnung betreffen. Für jeden Darlehensvertrag muss eine eigene Darlehenshypothek beantragt und ins Grundbuch eingetragen werden, um diesen abzusichern. Die Darlehenshypothek wird im Grundbuch vielfach auch als solche bezeichnet, obwohl die Angabe des Schuldgrundes für die persönliche Förderung nicht erforderlich ist. Will der Schuldner weitere Darlehen aufnehmen und ebenfalls über eine entsprechende Eintragung im Grundbuch absichern, muss für jedes weitere Darlehen eine neue Darlehenshypothek im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten, die dadurch entstehen, sollten nicht unterschätzt werden. Die Darlehenshypothek unterscheidet sich von der Höchstbetragshypothek. Die Darlehenshypothek ermöglicht es dem Hypothekengläubiger, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, durch Verwertung der Immobilie seinen Anspruch nachzugeben. Sollte der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen, kann der Hypothekengläubiger auch ohne Klage eine Zwangsversteigerung des mit der Hypothek belasteten Gebäudes bzw. Grundstückes betreiben. Eine Darlehenshypothek kann auch bei anderen Geldforderungen abseits des Darlehens abgeschlossen werden. Somit können Forderungen von Verträgen oder Garantien mit dieser Art der Hypothek abgesichert werden und bieten bei Gläubigern eine sehr beliebte Form der Sicherheit, da vor allem die Wertsicherung in der Regel gegeben und der Anspruch zusätzlich auch durch die Eintragung im Grundbuch abgesichert ist.