Darlehensurkunde

Mit der Darlehensurkunde wird die Urkunde beschrieben, mit der der Vertrag für ein Darlehen bestätigt wird. Somit werden mit der Darlehensurkunde die betreffenden Vertragspapiere und Unterlagen benannt. Auf dieser Urkunde werden die wichtigen Informationen bzw. Konditionen, die für den Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart wurden, noch einmal genau aufgelistet und dargestellt. Wichtige Eckdaten des Darlehens, die hier festgehalten werden sind vor allem die Höhe des in Anspruch genommenen Darlehens, aber auch die vereinbarte Laufzeit, sowie der zur Berechnung der Zinsen festgelegte effektive Jahreszinssatz. Wurde eine Zinsfestsschreibung vereinbart, wird auch die Dauer, für die die Zinsfestschreibung gilt, hier genannt. Nicht unwichtig sind natürlich auch die Raten, zu denen die Höhe der Raten und die Zeitpunkte und Anzahl der Zahlungen für die Raten angegeben werden. Die Darlehensurkunde wird ausgefolgt, wenn der Darlehensgeber nach positiver Prüfung der Bonität des Darlehensnehmers und der erforderlichen Unterlagen zum Darlehen, das Darlehen bewilligt und somit zur Auszahlung des Betrages bereit ist. Die Darlehensurkunde bietet die Möglichkeit für beide Vertragsparteien, sich abzusichern. Wenn etwa der Darlehensnehmer plötzlich geringere Raten als vereinbart zahlt oder aber der Darlehensgeber einen höheren Zinssatz als vorgesehen vorschreibt, dient die Darlehensurkunde als Bestätigung des jeweils Benachteiligten und als Hilfestellung, um auch noch lange Zeit nach dem Vertragsabschluss nachvollziehen zu können, welche Vertragsbedingungen zwischen den beiden Parteien tatsächlich vereinbart wurden und nun Gültigkeit haben. Bei eventuellen Streitigkeiten kann die Darlehensurkunde somit auch herangezogen werden, um bei Gericht als Beweis dienen zu können. Jedoch sind selbstverständlich auch die ansonsten vereinbarten Nebenregelungen und natürlich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers von Bedeutung.