Deckung

Unter der Deckung versteht man Vermögenswerte, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners herangezogen werden können, um die offenen Forderungen des Schuldners auszugleichen. Hierdurch werden die entsprechenden Vermögenswerte belastet. Die Deckung durch einen bestimmten Wert entspricht somit auch der Hinterlegung einer Sicherheit. Die Deckung hat somit besonders im Kreditwesen größere Bedeutung. Die Deckung kann bei einzelnen Geschäften explizit vereinbart werden, wie etwa durch eine Bürgschaft oder durch die Abgabe einer Garantie. Unter der Deckung versteht man aber etwa auch das Stammkapital einer Gesellschaft, welches herangezogen werden kann, wenn Forderungen gegen die Gesellschaft bestehen und diese nicht auf andere Weise beglichen werden können. In diesem Fall wird die Deckung nicht jedes Mal erneut vereinbart, wenn die Gesellschaft eine Verbindlichkeit eingeht, sondern wird als gegeben angenommen. Ähnlich verhält es sich auch bei Privatpersonen, die offene Verbindlichkeiten haben. Wenn Gläubiger Forderungen bei Privatpersonen einklagen wollen, kann zur Deckung der offenen Forderungen das gesamte Privatvermögen des Schuldners und sogar das Einkommen in den nächsten sieben Jahren herangezogen werden. Die Ermittlung der vorhandenen Deckung des Schuldners ist insbesondere für den Gläubiger sehr wichtig, da er hierdurch schließlich sein Verlustrisiko begrenzen kann. Schätzt der Gläubiger die Deckung des Schuldners als eher gering ein, wird er diesem keine allzu großen Zugeständnisse machen und Maßnahmen ergreifen, um den Schuldbetrag selbst gering zu halten oder sich auch durch die Verrechnung von höheren Zinsen absichern wollen. Schätzt er die Deckung aber relativ hoch ein, besteht ein geringeres Risiko für den Gläubiger, den gesamten Betrag zu verlieren, da dieser durch die Verwertung der Deckung zu einem großen Teil oder sogar komplett ausgeglichen werden könnte.