Dingliche Sicherheiten

Dingliche Sicherheiten liegen vor, wenn ein Kreditnehmer als Sicherheit für einen Kredit sachliche Vermögenswerte hinterlegt. Hierbei sind Vermögenswerte gemeint, die der Kreditgeber im Fall der Zahlungsunfähigkeit auf unterschiedliche Weise verwerten kann, um seine Forderungen damit einzutreiben und zumindest teilweise abzudecken. Hierbei sind Dinge als Sicherheiten hinterlegt, die der Kreditnehmer bereits besitzt oder die eine andere Person für ihn als Sicherheit hinterlegt. Persönliche Sicherheiten wie das zukünftige Einkommen des Kreditnehmers fallen demnach aber nicht unter die dinglichen Sicherheiten. Bei Vertragsabschluss wird für die jeweiligen, dinglichen Sicherheiten ein Schätzwert ermittelt. Danach wird ein Beleihungswert ermittelt, der jedoch unter dem Marktwert liegt, bis zu dem die jeweiligen Sicherheiten beliehen werden können. In der Regel wird kein Kredit gewährt, der höher als der Beleihungswert der Sicherheiten liegt, um das Verlustrisiko für das Kreditinstitut gering halten zu können. Dingliche Sicherheiten bieten für den Kreditgeber in der Regel eine größere Sicherheit als persönliche Sicherheiten, da der Gegenwert relativ genau festgestellt werden kann und das Kreditinstitut sich auch Ansprüche auf die Vermögenswerte schriftlich zusichern lässt. Besonders beliebt als Sicherheit sind selbstverständlich Immobilien und Grundstücke, da diese einen hohen Wert aufweisen und auch einen relativ stabilen Wert besitzen. Überdies hinaus kann sich der Kreditgeber hierbei sehr effektiv und sicher über einen Eintrag im Grundbuch alle notwendigen Rechte und Ansprüche auf die jeweilige Immobilie sichern. Somit hat der Kreditnehmer keine Möglichkeit mehr, diese Sicherheit anderweitig zu verwenden, so dass der Kreditgeber auf seinen Anspruch verzichten müsste. Der Anspruch auf dingliche Sicherheiten kann somit einfacher durchgesetzt werden als dies bei persönlichen Sicherheiten der Fall ist.