Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist eine Bedingung im Kaufvertrag, durch die sich der Lieferant gegen den Verlust der gelieferten Ware absichern kann, falls der Kunde diese nicht bezahlen sollte. Denn durch den Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum über die jeweilige Ware erst dann über, wenn der Betrag für die Ware vom Kunden vollständig bezahlt wurde. Damit wird dem Käufer zwar das Recht zugesichert, das Eigentum an der Ware zu erhalten, wenn er die Rechnung vom Lieferanten dafür vollständig bezahlt, jedoch muss er dies erst tun. ??blicherweise kann der Käufer die Ware jedoch auch schon vor der vollständigen Bezahlung nutzen und besitzen. Der Verkäufer hat aber noch immer jederzeit einen Anspruch auf Rückforderung der Ware, da er der eigentliche Eigentümer bleibt, bis die Ware vom Kunden vollständig bezahlt wurde. Der Eigentumsvorbehalt kann bei Geschäften aller Art vereinbart werden, bei denen bewegliche Sachen gehandelt werden. ??blicherweise wird der Eigentumsvorbehalt insbesondere bei Käufen vereinbart, die mit einer Ratenzahlung finanziert werden. Hierbei leistet der Käufer in der Regel eine Anzahlung, mit derer Bezahlung er die Ware gleichzeitig übernehmen und nutzen kann. Die Ware gehört aber erst tatsächlich ihm, wenn er auch den Restbetrag an den Verkäufer ausbezahlt hat. Es handelt sich beim Eigentumsvorbehalt somit um eine aufschiebende Bedingung eines Kaufvertrages. Um den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und den Käufer vor allem auch noch einmal darauf aufmerksam zu machen, wird auf diesen im Kaufvertrag, zumeist auch auf der Rechnung hingewiesen. Gerade bei Ratenkrediten für Konsumgüter wird ein Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt auch in die vertraglichen Regelungen für den Kreditvertrag eingebaut.