Einreicherobligo

Das Einreicherobligo ist eine Kreditart, die dem ??berziehungskredit sehr stark ähnelt. Durch das Einreicherobligo hat der Bankkunde die Möglichkeit, verschiedene Lastschriften bereits vorzeitig zu bezahlen, auch, wenn sein Konto noch nicht die nötige Deckung dafür aufweist. Da hier ein gewisses Risiko für die Bank besteht, wird das Einreicherobligo selbstverständlich nur Bankkunden gewährt, die eine entsprechende Bonität aufweisen können. Beim Einreicherobligo können auch die Gläubiger des Kunden mit dem Recht ausgestattet werden, Lastschriften bei der Bank einzubringen und einzulösen. Die Bank bezahlt die Lastschriften in diesem Fall an die jeweiligen Gläubiger. Es wird jedoch eine bestimmte Maximalhöhe vereinbart, bis zu der die Bank Lastschriften einlöst. Beträge, die darüber hinaus gehen, werden nicht mehr eingelöst. Den Lastschriften, die von der Bank eingelöst und an die Gläubiger des Kunden ausbezahlt werden, stehen selbstverständlich auch Gutschriften gegenüber. Der Kunde muss regelmäßige Gutschriften in vergleichbarer Höhe auch vorweisen können, um ein Einreicherobligo erhalten zu können. Geht eine Gutschrift ein, eröffnet sich dadurch automatisch auch die Möglichkeit, das Einreicherobligo wieder für Beträge in der Höhe der Gutschrift für Lastschriften zu nutzen, da damit wieder Beträge frei werden. Jedoch besteht auch hier noch ein gewisses Risiko für die Bank, da die Gutschriften auch wieder zurück gebucht werden könnten, da das Konto der Schuldner keine ausreichende Deckung aufweist. Das Einreicherobligo wird hauptsächlich von Händlern oder anderen Unternehmern genutzt, die auf der einen Seite Zahlungen von ihren Kunden erhalten, auf der anderen Seite aber auch Zahlungen an ihre eigenen Lieferanten richten müssen. Mit dem Einreicherobligo können somit Zahlungsengpässe überbrückt werden.