Festigungsmaßnahme

Bei einem neu gegründeten Betrieb kann noch nicht sicher vorausgesagt werden, ob dieser Bestand haben und sich durchsetzen können wird oder ob der Betrieb wiederum geschlossen werden muss. Egal, ob es sich dabei um einen großen Betrieb mit zahlreichen Mitarbeitern oder aber nur um einen Ein-Mann Betrieb handelt. Nach einer gewissen Zeit im Geschäft wird aber klar, in welche Richtung die Entwicklung geht und ob sich der Betrieb positionieren konnte, bereits wieder aufgegeben werden musste oder aber nur eine Basis aufbauen konnte, wobei es noch einige Probleme zu meistern gilt. Wenn die letztere Feststellung nach einiger Zeit im Geschäft gemacht wurde, sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Position des Unternehmens auszubauen und zu stabilisieren. Diese Festigungsmaßnahmen werden unter Umständen sogar vom Staat oder Land unterstützt. Denn hierfür stehen beispielsweise unterschiedliche Förderungen zur Verfügung, die in Anspruch genommen werden können. Dazu gehört vor allem auch die Förderung von zinsgünstigen Darlehen, mit denen der Betrieb ausgebaut werden kann und Festigungsmaßnahmen ergriffen werden können. Um eine solche Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der jeweilige Betrieb allerdings verschiedene Anforderungen erfüllen. So ist es einerseits notwendig, dass der neu gegründete Betrieb bereits erste Erfolge aufweisen kann. Wenn es sich um einen selbständigen Nebenerwerb handelt, muss innerhalb von drei Jahren ein Vollerwerb daraus entstehen können. Selbstverständlich muss der Betrieb auch ein entsprechendes Konzept für die geplante Festigungsmaßnahme abliefern, mit der der Betrieb unterstützt und stabilisiert werden soll. Jedoch darf das Geld aus dem geförderten Darlehen auch nicht für eine Umschuldung bzw. Sanierung genutzt werden.