Freistellungserklärung

Die Freistellungserklärung ist im Bauwesen von Bedeutung. Genauer gesagt beim Bau von Eigentumswohnungen bzw. Wohnungsanlagen durch größere Bauträger. Auch für den Bauträger bedeutet ein Projekt wie der Wohnungsbau selbstverständlich eine große finanzielle Belastung, die er zu tragen hat und in der Regel nicht alleine bewältigen kann. Hierfür wird Fremdkapital von einer Bank aufgenommen, um den Wohnbau zu finanzieren. Die Bank möchte sich aber selbstverständlich auch absichern, um das geliehene Geld nicht zu verlieren. Dazu lässt sie sich vom Bauträger eine so genannte Globalgrundschuld zusichern, die für alle Wohnungen, die sich bei diesem Projekt in Bau befinden, Geltung findet. Die Globalgrundschuld stellt eine gute Sicherheit für die Bank dar, da sie im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers auf die Immobilien in Form der Eigentumswohnungen zugreifen kann. Die Käufer der Wohnungen leisten wiederum Zahlungen an den Bauträger, wenn Wohnungen verkauft werden. In der Regel erfolgen hier aber nur Teilzahlungen und keine vollständigen Auszahlungen. Sobald eine Wohnung jedoch vollständig vom Wohnungskäufer bezahlt und somit auch gekauft wird, möchte dieser natürlich nicht, dass die Bank bei einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers auf seine Eigentumswohnung zugreifen kann, die bereits in sein Eigentum übergegangen ist. Hier wird deshalb eine Freistellungserklärung von der Bank des Bauträgers abgegeben, durch die festgelegt wird, dass alle Ansprüche der Bank in Bezug auf die jeweilige Wohnung gelöscht werden. Auch die Bank des Käufers wird in der Regel auf diese Freistellungserklärung pochen und ihm vorher kein Darlehen zum Kauf der Wohnung auszahlen, da die Wohnung auch für die Bank des Käufers als Sicherheit dient.