Gebäudewert

Um eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit beleihen zu können, muss selbstverständlich eine Gebäudewert festgestellt werden, um herausfinden zu können, zu welchem Preis das Gebäude im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners veräußert werden könnte, um mit den Erlösen die Forderungen des Gläubigers abdecken zu können. Der Gebäudewert gibt somit den Verkehrswert an, der durch Schätzungen bzw. auch Gutachten ermittelt wird. Der Gebäudewert kann durch Spezialisten ermittelt werden, die das jeweilige Gebäude in Augenschein nehmen. Üblicherweise werden auch der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie bzw. die Kosten für den Bau der Immobilie als Grundlage zur Berechnung des Gebäudewertes herangezogen. Hinzugerechnet werden wiederum diverse Investitionen wie Zu- und Umbauten am Gebäude, während den Wert mindernde Umstände entsprechend abgerechnet werden. Auch der Bodenwert wird selbstverständlich mit eingerechnet. Für den Kreditgeber liefert der aktuelle Gebäudewert zwar eine gute Basis zur Ermittlung des Wertes dieser Sicherheit, jedoch muss der Kreditgeber auch wissen, wie viel das Gebäude in der Zukunft wert sein wird. Denn schließlich muss der Wert so gut wie möglich angegeben werden können, der bei einer möglichen Veräußerung des Gebäudes mindestens erzielt werden kann. Daher wird ein Beleihungswert berechnet, der niedriger liegt als der tatsächliche Gebäudewert. Nur bis zur Höhe des Beleihungswertes kann eine Immobilie als Sicherheit herangezogen werden. Eine Kreditsumme kann somit nicht höher ausgezahlt werden als der dementsprechende Beleihungswert der Immobilie, der bei einer Veräußerung zumindest erzielt werden kann. Denn eine schlechte Marktlage zum Zeitpunkt des Verkaufs könnte dazu führen, dass der Gebäudewert beim Verkauf nicht erreicht werden kann. Jedoch ist es auch möglich, dass ein höherer Verkaufspreis erzielt wird.