Geldwäschegesetz

Geldwäsche stellt ein großes Problem im Geldwesen und in der Gesellschaft dar. Denn einerseits bringt Geldwäsche einen volkswirtschaftlichen Schaden mit sich, da hier auch Steuer hinterzogen wird, andererseits steht Geldwäsche immer auch mit kriminellen Handlungen in Verbindung, die natürlich unterbunden werden müssen. Um Geldwäsche zu verhindern, gibt es das Geldwäschegesetz, das die Straftat der Geldwäsche genau beschreibt und unter Strafe stellt. Im Geldwäschegesetz wird aber auch geregelt, wie die Geldwäsche bekämpft werden kann. Dazu wird im Geldwäschegesetz angegeben, welche Institutionen oder auch Personen auf die Kontrolle und Überwachung des Geldverkehrs auf Geldwäsche achten müssen und welche Schritte gegen die Geldwäsche eingeleitet werden dürfen. Überdies hinaus regelt das Geldwäschegesetz die Rechte und Pflichten von Institutionen oder auch Unternehmen, die durch ihr Tagesgeschäft sehr oft mit großen Geldsummen in Kontakt kommen. Denn gerade hier ergeben sich die meisten Verdachtsmomente. Gerade Banken, aber auch Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen sind daher auch vom Geldwäschegesetz betroffen und stellen einen wichtigen Bereich im Kampf gegen die Geldwäsche dar. Die betreffenden Institutionen sind daher von zahlreichen Verpflichtungen betroffen, an die sie sich halten müssen. So müssen etwa Banken einen eigenen Geldwäschebeauftragten bestellen, der mit der Überwachung der Zahlungsaktivitäten im Hinblick auf mögliche Geldwäscheaktivitäten betraut ist. Darüber hinaus sind die Unternehmen und Institutionen dazu verpflichtet, eine Verdachtsanzeige zu erstatten, sollte ein Verdacht auf Geldwäsche bestehen. Das Geldwäschegesetz bezieht sich aber nicht alleine auf die Geldwäsche selbst, sondern auch auf andere terroristische und kriminelle Aktivitäten in Verbindung mit größeren Geldsummen. So etwa, wenn ein Verdacht besteht, dass mit Geldern bei einer Bank kriminelle Aktivitäten finanziert werden sollen.