Gewährleistungseinbehalte

Hat ein Lieferant bzw. ein Dienstleister seine Zahlung für eine bestimmte Leistung oder Lieferung bereits erhalten, ist es für den Kunden schwerer Gewährleistungsentschädigungen bzw. auch Besserungen durchsetzen zu können. Denn der jeweilige Lieferant hat sein Geld schon erhalten und der Kunde hat damit kein Druckmittel mehr in der Hand. Selbstverständlich werden viele Lieferanten die Nachbesserung trotzdem durchführen, da sie auf weitere Aufträge von dem Kunden hoffen, die ist jedoch leider nicht immer der Fall. Natürlich hat der Kunde in diesem Fall auch die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten. Dabei handelt es sich aber nicht selten um sehr langwierige und vor allem auch teure Vorgänge. Um ein Druckmittel in der Hand zu haben, kann es nützlich sein, einen Gewährleistungseinbehalt zurückzubehalten. Dabei handelt es sich um einen Teil der Rechnungssumme, der dem jeweiligen Lieferanten erst bei vollständiger Erbringung der Lieferung bzw. Leistung und ordentlich abgeschlossener Überprüfung auf die Qualität der jeweiligen Leistung oder Lieferung ausbezahlt wird. Der Kunde bezahlt also nicht gleich den gesamten Betrag an den Lieferanten, sondern behält sich einen Teil davon ein und überzeugt sich zuerst, ob die jeweilige Leistung auch wirklich seinen Vorstellungen entspricht bzw. ordentlich ausgeführt wurde und keine Mängel aufweist. Werden Mängel festgestellt, wird der Lieferant eher noch Nachbesserungen erbringen, um auch den Rest seiner Rechnung noch zu erhalten. Üblich sind solche Gewährleistungseinbehalte vor allem am Bau. Denn hier sind zahlreiche Handwerker tätig, die Leistungen erbringen und in einigen Fällen eine Vorauszahlung fordern. Die Gewährleistungseinbehalte, die als Druckmittel benutzt werden sollen, belaufen sich normalerweise auf etwa fünf Prozent vom Rechnungswert.