Grundbuch

Das Grundbuch wird von den entsprechenden Gemeinde- oder Kreisverwaltungen geführt und gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse aller Grundstücke in der entsprechenden Region. Hier finden sich alle Informationen über die Grundstücke und deren Eigentümer. Das Grundbuch hat auch eine entscheidende Bedeutung im Kreditwesen. Denn Grundstücke können auch als Sicherheiten für Kredite und Darlehen verwendet werden. Um den Anspruch des Gläubigers auf die Verwertung des Grundstückes bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu festigen, erfolgt eine Eintragung im Grundbuch. Der Gläubiger erhält dadurch eine rechtlich gültige und leicht durchsetzbare Bestätigung dafür, dass er bestimmte Ansprüche am Grundstück hat. Insbesondere natürlich für den Fall, wenn offene Forderungen bestehen, die der Schuldner nicht abdecken kann. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt üblicherweise auch unter notarieller Aufsicht, kann durch die Behördenwege aber längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Eintragungen im Grundbuch sind aber auch für Grundstückskäufer sehr interessant. Denn es sollten nur Grundstücke gekauft werden, bei denen sichergestellt werden kann, dass noch keine Hypotheken und Rechte Dritter auf das Grundstück bestehen. Wenn bereits eine Hypothek auf ein Grundstück besteht und ein Eigentümerwechsel stattfindet, ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Hypothek zu übernehmen. Somit kann sich selbst ein günstig erworbenes Grundstück als totale Fehlinvestition herausstellen, da die Schulden des Voreigentümers mit übernommen werden. Um sich vor diesem Risiko zu schützen, hat der Käufer die Möglichkeit, sich im Grundbuch über eventuelle Eintragungen im Grundbuch zu erkundigen. Liegen bereits Eintragungen vor, sollte er das Grundstück besser nicht kaufen oder aber auch eine Löschung der Einträge veranlassen, was in der Regel nur in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Eigentümer möglich ist.