Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Steuer, die anfällt, wenn ein Grundstück gekauft wird. Die Grunderwerbsteuer ist hierbei vom jeweiligen Käufer zu entrichten. Die Grunderwerbsteuer wird mit 3,5% der Bemessungsgrundlage verrechnet. Natürlich zählt auch die Grunderwerbsteuer zu den Baunebenkosten bzw. den Kaufnebenkosten und darf daher bei einer Finanzierung nicht unberücksichtigt bleiben. Denn ansonsten wird eventuell die Kreditsumme zu gering bemessen und die Kosten können nicht bedient werden oder es muss ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden. Die Grunderwerbsteuer wird vom jeweiligen Bundesland, in dem das Grundstück liegt, eingehoben und fällt diesem auch zu. Sobald der Kaufvertrag für ein Grundstück abgeschlossen wurde, fällt auch die Grunderwerbsteuer an. In der Regel muss es sich hierbei jedoch um einen notariellen Vertrag handeln, was bei Grundstücken jedoch sowieso üblich ist. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Verkehrssteuern und muss sofort nach dem Kauf entrichtet werden. Es gibt jedoch auch einige Fälle, wo die Grunderwerbsteuer nicht entrichtet werden muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich bei den jeweiligen Grundstückskäufen nur um geringe Beträge unter 2.500,- Euro handelt. Auch bei einer Schenkung kann die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen umgangen werden. Dasselbe gilt beim Kauf von Grundstücken im Zuge eines Nachlasses. Überdies gibt es auch noch einige andere Ausnahmen, die genau geregelt werden. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer stellt der jeweilige Kaufwert des Grundstücks dar. Sie wird mit 3,5% von diesem Betrag bemessen. Unter bestimmten Umständen kann auch ein Pauschalbetrag stattdessen vom Finanzamt festgesetzt werden.