Grundpfandrecht

Unter einem Grundpfandrecht versteht man einen Anspruch auf ein bestimmtes Recht an einem Grundstück. Genauer gesagt nämlich das Recht zur Belastung des Grundstücks. Das Grundpfandrecht berechtigt den Gläubiger also, das betreffende Grundstück bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu pfänden. In der Regel werden hier die Grundschuld und die Hypothek verwendet, um die Rechte an einem Grundstück darzustellen. Dabei handelt es sich um ein dingliches Recht des Gläubigers, das durch eine bestimmte Forderung besteht. Für den Gläubiger stellt das Grundpfandrecht eine wichtige Sicherheit in einem Kredit- oder Darlehensvertrag dar. Der Schuldner tritt hierbei das Grundpfandrecht für ein Grundstück an den Gläubiger ab, um im Gegenzug von diesem einen Kredit in einer bestimmten Höhe zu erhalten. Dies ist in der Regel nötig, da der Schuldner nicht die notwendige Bonität aufweisen kann, um einen Kredit ohne Deckung in Anspruch zu nehmen oder aber auch die Summe einfach zu hoch ist für einen ungedeckten Kredit. Insbesondere kommt dem Grundpfandrecht bei Immobilienkäufen und beim Bau von Immobilien große Bedeutung zu. Denn gerade hier geht es oft um vergleichsweise große Summen, die für das jeweilige Immobilienprojekt aufgestellt werden müssen. Diese Summen müssen zum Teil über einen Kredit finanziert werden. Der Kreditgeber sichert sich hierbei ein Grundpfandrecht an der jeweiligen Immobilie, die mit dem Kredit finanziert werden soll. Theoretisch kann natürlich auch eine andere Immobilie als Sicherheit herangezogen werden. In der Regel handelt es sich aber doch um dieselbe Immobilie, die auch gleichzeitig finanziert wird. Das Grundpfandrecht wird in schriftlicher Form vereinbart und nicht selten auch durch eine Eintragung im Grundbuch.