Hypothekar- und Grundschuldkredit

Der Hypothekar- und Grundschuldkredit wird üblicherweise beim Kauf oder beim Bau einer Immobilie, aber auch bei Zu- und Umbauten an einer Immobilie, in Anspruch genommen. Denn hierbei gibt es üblicherweise einen größeren Finanzierungsbedarf, der in vielen Fällen nicht alleine mit Eigenkapital abgewickelt werden kann. Daher wird ein entsprechender Kredit zur Finanzierung des jeweiligen Immobilienvorhabens aufgenommen. Bei größeren Kreditsummen werden in der Regel aber Sicherheiten verlangt, da hier für den Kreditgeber auch ein höheres Verlustrisiko durch den hohen Betrag entsteht. Durch die Hinterlegung bzw. Beleihung von entsprechenden Sicherheiten, die einen Gegenwert zum Kredit darstellen, kann das Risiko für den Kreditgeber jedoch auch wieder reduziert werden, so dass dieser die Auszahlung der Kreditsumme in der gewünschten Höhe ausfolgen kann und dem Kreditvertrag zustimmt. Wenn der Kreditnehmer irgendwann während der Laufzeit die erforderlichen Raten nicht bezahlen können sollte, kann der Kreditgeber einfach auf die Sicherheiten zugreifen und diese verwenden, um durch den Verkauf oder die sonstige Verwertung der Sicherheiten seine Forderungen an den Schuldner abzudecken. Beim Hypothekar- oder Grundschuldkredit wird eine Hypothek bzw. eine Grundschuld auf das jeweilige Grundstück oder die Immobilie vereinbart. Dies bietet eine besonders hohe Sicherheit für den Gläubiger, da die Hypothek auch rechtlich durch eine Eintragung im Grundbuch gedeckt wird. Somit werden die Ansprüche des Gläubigers beim Grundbuchamt eingetragen, um sie leichter durchsetzbar zu machen. Im Gegenzug für diese Sicherheit können für den Darlehensvertrag in der Regel auch günstigere Zinsen vereinbart werden, was besonders bei einer hohen Summe und langen Laufzeit einen großen Vorteil für den Darlehensnehmer bieten kann.