Hypothekarkredit

Unter einem Hypothekarkredit versteht man einen Kredit, bei dem als Sicherheit eine Hypothek auf ein Grundstück vereinbart wird. Somit sichert der Schuldner dem Gläubiger eine Hypothek auf sein Grundstück zu, die ein Recht verbrieft, mit dem der Gläubiger das jeweilige Grundstück verwerten kann, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können sollte. Der Gläubiger hat dann nämlich das Recht, die jeweilige Immobilie zu veräußern oder anderweitig zu verwerten und aus den Erlösen, die damit erzielt werden können, seine offenen Forderungen für den Restkredit abzudecken. Die Hypothek sichert ihm hierbei das gesetzlich gedeckte Recht dazu zu. Der Schuldner geht diese Vereinbarung mit dem Gläubiger ein, da er in der Regel ansonsten keinen Kredit in der gewünschten Höhe erhalten kann, weil er nicht über die geforderte Bonität verfügt und dem Gläubiger das Risiko dabei zu groß ist, seinen Kreditbetrag, den er dem Schuldner geliehen hat, nicht mehr zurück zu erhalten. Durch die Eintragung der Hypothek im Grundbuch wird dieses Risiko allerdings für den Gläubiger reduziert. Der Schuldner hat auf der anderen Seite durch die Eintragung der Hypothek wieder das Risiko, sein Grundstück zu verlieren, falls er einmal die Raten nicht mehr begleichen können sollte. Vor allem bei Hausbaukrediten, die über Laufzeiten von 20 bis 30 Jahre abgeschlossen werden, ist dies sehr schwer vorauszusagen. Aber andererseits würde der ansonsten die Finanzierung nicht erhalten. Deshalb geht er dieses Wagnis ein und stimmt der Hypothek zu. Der Hypothekarkredit kann nicht nur für den Hausbau, sondern auch für die Finanzierung von Zu- und Umbauten bei einer Immobilie in Anspruch genommen werden.