Inkasso

Mit dem Inkasso wird die Einforderung von offenen Forderungen beschrieben. Unter dem Begriff Inkasso wird aber in der Regel nicht unbedingt der Einzug von eigenen Forderungen, die ein Gläubiger an seinen Schuldner hat, verstanden, sondern vielmehr der Einzug von fremden Forderungen, die von einem Gläubiger an einen Dritten abgetreten oder zum Inkasso übergeben wurden. Hier treten vor allem auf das Inkasso spezialisierte Inkassounternehmen auf, die diesen Bereich der Wirtschaft abdecken und das Inkasso fremder Forderungen meist zu ihrem Kerngeschäft zählen. Für einen Gläubiger, der eine offene Forderung an seinen Schuldner hat, bedeutet die Eintreibung und Verwaltung der offenen Forderung üblicherweise einen großen Aufwand. Denn der Gläubiger kann sich dadurch weniger um sein Kerngeschäft kümmern, da er sich auch um die Einforderung und Verwaltung seiner Forderungen kümmern muss. Daher gehen viele Unternehmen dazu über, nur die Forderungen selbst zu verwalten und zu beaufsichtigen, die noch innerhalb der Zahlungsfrist liegen. Sobald ein Schuldner die Zahlungsfrist überschritten hat, wird die Forderung an ein Inkassoinstitut weitergeleitet, welches sich sodann um die Eintreibung der Forderung kümmert. Das Inkassoinstitut startet dann den Mahnlauf und versucht, die Forderung einzutreiben. Auch die Berechnung von Zinsen und Mahngebühren wird durch das Inkassoinstitut übernommen. Sobald der Betrag vom Schuldner an das Inkassoinstitut gezahlt wurde, überweist dieses den Betrag an den Gläubiger. In der Regel behält das Inkassoinstitut sämtliche Mahngebühren und Zinsen für sich als Aufwandsentschädigung für seine Leistungen. Bei der Forderungsabtretung erhält der Gläubiger sein Geld wiederum sofort, wobei eine bestimmte Gebühr vom Gesamtbetrag abgezogen wird. Das Inkassoinstitut fordert die Forderung dann im Nachhinein ein.