Insolvenz

Unter der Insolvenz eines Schuldners versteht man dessen Zahlungsunfähigkeit gegenüber seinen Gläubigern. Hierbei kann der Schuldner die Rückzahlung seiner Schulden nicht mehr bedienen. Hierbei hat er sich meist überschuldet, sodass er die Belastung durch die Schuldenrückzahlung nicht mehr ausreichend aus seinem Einkommen decken kann. Es sich um klassische Kredite oder andere Verbindlichkeiten handeln, die der Schuldner eingegangen ist und nun nicht mehr zurückzahlen kann. Sofern bei Krediten Sicherheiten vereinbart wurden, können die Gläubiger im Fall der Insolvenz auf diese zugreifen, um damit die offenen Forderungen abzudecken, in dem die Sicherheiten verwertet werden. Wurden keine Sicherheiten vereinbart und kann der Schuldner sich auch nicht auf andere Weise mit seinen Gläubigern einigen, bleibt oft nur die Möglichkeit eines Insolvenz-Verfahrens. Beim gerichtlichen Insolvenz Verfahren soll die Entschuldung des Schuldners herbeigeführt werden. Dabei wird versucht, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Gläubiger und den Möglichkeiten des Schuldners herzustellen. Die Gläubiger werden natürlich versuchen, so viel wie möglich von ihren Forderungen zurück zu erhalten, um den Verlust möglichst gering zu halten, während der Schuldner bestrebt sein wird, wieder eine Situation zu erreichen, in der er seine Gläubiger befriedigen kann, aber gleichzeitig auch sein Auskommen finden kann. Oftmals wird hierzu eine gerichtliche Einigung getroffen, bei der die Gläubiger auf einen Teil der Schuldsumme verzichten und dem Schuldner die Rückzahlung des Rests über einen Zahlungsplan gewähren. Bevor dies geschieht werden bei einem Konkurs allerdings auch noch alle pfändbaren Vermögenswerte des Schuldners verwertet, um die Schuldsumme zu reduzieren. Danach kann auch eine Einkommenspfändung durch das Gericht erfolgen.