Kapitalfreisetzung im Betrieb

Unter der Kapitalfreisetzung im Betrieb versteht man sämtliche Maßnahmen, die durch Umstrukturierung innerhalb eines Betriebes getätigt werden können, um mit dem dadurch freigesetzen Kapital wiederum neue Investitionen zu tätigen.

Es gibt viele verschiedenen Methoden, die in den Bereich der Kapitalfreisetzung fallen. Dazu gehört natürlich in erster Linie der Verkauf von Anlagen oder Vermögenswerten im Betrieb. Ein Unternehmen, welches über Maschinen, Produktionsanlagen, aber auch Fahrzeuge oder Gebäude und Grundstücke verfügt, kann diese verkaufen, sofern diese nicht direkt gebraucht werden oder aber durch neue Investitionen ersetzt werden sollen, um damit Erlöse zu erzielen, mit denen diverse Investitionen getätigt werden können. Aber auch andere Vermögenswerte wie Wertpapiere, Lizenzen oder Patente können verkauft werden, um damit Kapital freizusetzen.

Weitere Möglichkeiten der Kapitalfreisetzung sind ebenfalls denkbar. Darunter fällt etwa die Sale- and Lease Back Möglichkeit, dabei wird ein bestimmtes Anlagegut an einen Leasinggeber verkauft und von diesem wieder zurück geleast. Dadurch wird kurzfristig Kapital frei, welches verwendet werden kann, währen die jeweiligen Anlagen aber im Besitz des Betriebes verbleiben und auch weiterhin verwendet werden können, solange die Leasingzahlungen eingehalten werden.
Auch buchhalterische Maßnahmen können zur Kapitalfreisetzung führen. Wenn etwa hohe Abschreibungen gemacht werden, sinkt wiederum die Steuerbelastung für das Unternehmen, wodurch dieses mehr Kapital für andere Zwecke zur Verfügung hat.

Die Kapitalfreisetzung, als Möglichkeit der Innenfinanzierung, stellt im Gegensatz zu vielen Fremdfinanzierungsvarianten meist eine sehr günstige Alternative dar, da für Kredite hohe Zinsen verrechnet werden würden. Somit können die gewünschten Investitionen aber aus eigener Kraft getätigt werden.