Konditionsanpassung

Die Konditionsanpassung betrifft Kredite, Darlehen und Baufinanzierungen, die aus einer Zinsbindung kommen und deren Zinsfestschreibung demnächst abläuft. Bei vielen Krediten und vor allem bei Finanzierungen von Immobilien wird meist eine Zinsfestschreibung über eine gewisse Dauer vereinbart. Für die Kreditnehmer bedeutet dies in Zeiten von steigenden Zinsen Vorteile, da die Kreditgeber für die Dauer der Zinsfestschreibung an den vereinbarten Zinssatz gebunden sind. In Zeiten mit hohem Zinsniveau, wenn erwartet werden kann, dass die Zinsen in absehbarer Zeit fallen, sollte auf eine Zinsfestschreibung verzichtet werden, um von fallenden Zinsen profitieren zu können. Noch vor Ablauf der festgelegten Dauer der Zinsbindung bei Krediten oder Immobilienfinanzierungen erfolgt eine entsprechende Konditionsanpassung. Dies bedeutet, dass die Zinsen an das aktuelle Niveau angepasst werden und wieder eine erneute Zinsfestschreibung vereinbart werden kann. In diesen Fällen erhält der Kreditnehmer von den Kreditgebern ein neues Angebot über die Zinsfestlegung. Sollte das neue Zinsangebot nicht den Vorstellungen des Kreditnehmers entsprechen, kann dieser dieses Angebot ablehnen. Dies hat allerdings zur Folge, dass der fällige Restbetrag an das Kreditinstitut sofort zurückbezahlt werden muss. Daraus resultieren dann Umschuldungen, indem der Kreditnehmer sich den Restbetrag von einem anderen Kreditinstitut finanzieren lässt. Bei einer Konditionsanpassung ändern sich lediglich die Konditionen der Kredite, Darlehen oder Finanzierungen ??? diese bedeutet keinen Wechsel des Darlehensgebers, kann diesen aber im Zuge einer Umschuldung zur Folge haben. Die Konditionsanpassung ist auch unter den Bezeichnungen Zinsanpassung oder Prolongation bekannt.