Kreditauftrag

Bei einem Kreditauftrag handelt es sich im Kreditwesen um eine ähnliche Rechtsbeziehung wie bei einer Bürgschaft. Denn bei einem Kreditauftrag gibt ein Kreditinstitut einem anderen Kreditinstitut den Auftrag, einem bestimmten Begünstigten einen Kredit auf eigene Rechnung und eigenen Namen zu gewähren. Dabei übernimmt die Bank, die der anderen Bank den Auftrag dazu gibt, automatisch die Haftung für den Kredit und stellt sich somit sozusagen als Bürge zur Verfügung. Sollte der Kreditnehmer den Kredit somit nicht an die Bank, die beauftragt wurde, zurückzahlen können, so kann sich diese an die Bank wenden, die den Auftrag erteilt hat und den offenen Betrag von dieser einfordern. Die Bank, die den Auftrag erteilt, wird den Kreditauftrag natürlich nur dann erteilen und damit die Haftung für den Kredit übernehmen, wenn sie von der Bonität des Kreditnehmers überzeugt ist und keinen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers hat. ??blicherweise handelt es sich bei solchen Geschäften auch um einen Kunden der beauftragenden Bank, den diese sehr gut kennt und der bei der Bank auch Guthaben oder andere Sicherheiten hat, die diese für ihn verwaltet. ??blich ist der Kreditauftrag vor allem bei Auslandsgeschäften, wenn eine inländische Bank den Kreditauftrag an eine ausländische Bank gibt und diese dadurch den Betrag an den Begünstigten auszahlt. Sollte der Kreditnehmer diesen Kredit tatsächlich nicht zurückzahlen können und sich die beauftragte Bank an die Bank des Kreditnehmers wenden, so wird dies den Betrag natürlich wieder von ihrem Kunden zurückfordern und eventuell auch diverse Sicherheiten oder Guthaben von ihm pfänden, falls dies vereinbart wurde.