Kreditversicherung

Der Begriff Kreditversicherung hat im engsten Sinne eigentlich nichts mit Krediten für Geldbeträge direkt zu tun. Diese Bezeichnung beruht auf der Tatsache, dass zwischen Lieferungen oder erbrachten Leistungen und der eingehenden Zahlung ein gewisser Zeitraum liegt. Daher wird von den Lieferanten oder Dienstleistern sozusagen ein Lieferantenkredit gewährt im Zeitraum von der Erbringung der Leistung bis zur endgültigen Bezahlung der Forderung durch den Debitor. Die buchhalterische Bezeichnung der Lieferanten und der Erbringer von Leistungen als Kreditor weist ebenfalls auf diese Kreditvergabe im weiteren Sinne hin. Die Kreditversicherung wird von Kreditgebern oder Waren- und Dienstleistungslieferanten abgeschlossen, um abgesichert zu sein, falls die Zahlungen für die erbrachten Leistungen nicht erfolgen. Viele große Unternehmen wählen diese Art der Absicherung, um im Falle einer Insolvenz des Schuldners dennoch eine Bezahlung der Lieferungen und Leistungen zu erhalten. Bei einer Kreditversicherung handelt es sich in der Regel um eine Versicherung, die einen Forderungsausfall abdeckt. Die häufigste Kreditversicherung ist die Warenkreditversicherung – durch diese ist ein Ausfall von Forderungen nach erfolgten Warenlieferungen oder Dienstleistungen abgesichert. In den letzten Jahren hat sich für diese spezielle Versicherungsart der Kreditversicherung der Begriff Forderungsausfallversicherung durchgesetzt. Die Kreditversicherung kann ebenso von den Banken als Gläubiger abgeschlossen werden, damit ist die Bank dann versichert, falls die Kreditnehmer die Forderungen der Bank nicht begleichen können. Um den Ausfall von Forderungen seitens ausländischer Schuldner abzusichern ? bei Warenlieferung oder Dienstleistungen im Ausland, kann eine Ausfuhrkreditversicherung abgeschlossen werden.
Bei einer Versicherung, die den Ausfall von Kreditrückzahlungen des Kreditnehmers abdecken soll, handelt es sich dagegen um eine Restschuldversicherung, die auch als Kreditausfallversicherung bezeichnet wird.