Meister-Bafög

Das Meister-Bafög ist auch unter den Begriffen Meisterdarlehen oder Meisterkredit bekannt. Beim Meister-Bafög handelt es sich um ein Förderprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Von dieser bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau wird die Durchführung von bestimmten Fortbildungsmaßnahmen gefördert, die das Ziel haben, die Darlehensnehmer bei der Vorbereitung auf einen Abschluss gemäß der Handwerksordnung zu unterstützen. Diese Förderung durch das Meister-Bafög erfolgt aus Zuschuss und Darlehen in kombinierter Form, dabei richtet sich die jeweils anteilige Zusammensetzung der Kombination nach den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers. Die Verzinsung des Darlehensanteils aus dem Meister-Bafög wird mit dem 3-Monats-Euribor festgelegt, zuzüglich einem Prozentpunkt als Kostenaufschlag für die Verwaltung. Die Zinszahlungen werden vom jeweils zuständigen Bundesland übernommen für die Dauer der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich der als Karenzzeit anerkannten zwei darauf folgenden Jahre. Die Rückzahlungen für das Meister-Bafög muss in monatlichen Raten von mindestens 128 ? erfolgen ? Sondertilgungen sind dabei in regelmäßigen Abständen ohne die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Sollte der Darlehensnehmer aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit den Ratenzahlungen nicht pünktlich nachkommen können, ist von dem Programm Meister-Bafög eine Stundung vorgesehen, die keine zusätzlichen Kosten zur Folge hat. In manchen Fällen kann aufgrund der sozialen Kriterien im Anschluss an eine gewährte Stundung darüber hinaus sogar ein Erlass des Darlehens erfolgen.