Mindesteigenkapitalanforderung

Die Mindesteigenkapitalanforderung ist ein Begriff aus dem Bankwesen, der seit Basel II eine wichtige Rolle spielt. Bei der Mindestkapitalanforderung handelt es sich um die erste Säule der Eigenkapitalvorschriften der Banken, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht angeordnet wurde. Durch die Mindesteigenkapitalanforderung im Rahmen von Basel II ist es den Banken nicht mehr möglich, Kredite in beliebiger Höhe ohne eine entsprechend vorhandene Eigenkapitaldeckung zu gewähren. Seither ist durch die Mindesteigenkapitalanforderung geregelt, dass in Abhängigkeit des Risikos von Krediten eine bestimmte Menge an Eigenkapital vorhanden sein muss. Bei der Vergabe von Krediten muss berücksichtigt werden, dass unter den Risiken unterschieden werden muss. Dabei wird das Risiko des zu vergebenden Kredits entsprechend in besonderen Verfahren zur Risikogewichtung bewertet. Dennoch sind die Banken hier nicht komplett in ihrer Entscheidung eingeschränkt. Für die Mindestkapitalanforderung und zur Vergabe von Krediten können die Banken zwischen verschiedenen Ansätzen wählen – dem Standardansatz, der mit diskreten Risikogewichten zu bewerten ist, dem einfachen IRB-Ansatz, der stetige Risikogewichte beinhaltet, und dem fortgeschrittene IRB-Ansatz, der die letzte Position der Bewertungsansätze einnimmt. Sollten sich die Banken für eine aufwändige Risikomessung vor Kreditvergabe entscheiden, können dadurch die Mindesteigenkapitalanforderungen entsprechend gesenkt werden. Die Entscheidung für den Standardeinsatz dagegen hat eine entsprechende Erhöhung der Mindestkapitalanforderung zur Folge. Die Befürchtung, dass der Mittelstand seit der Mindestkapitalanforderung mehr Kosten für Kredite aufwenden muss, trifft bedingt zu. Sobald im Mittelstand mehr Kreditnehmer mit schlechten Ratings als mit guten existieren, ist diese Befürchtung korrekt.