Nettokreditaufnahme

Unter der Nettokreditaufnahme versteht man die erneute Aufnahme von Schulden durch die öffentliche Hand. Denn auch Bund, Länder und die Gemeinden müssen von Zeit zu Zeit Schulden aufnehmen, um die notwendigen Finanzierungen begleichen zu können. Die Nettokreditaufnahme stellt diese Schulden dar. Hier werden aber in erster Linie nicht Kredite beschrieben, die von öffentlichen Stellen aufgenommen werden, sondern Verbindlichkeiten bei Gläubigern, deren Leistungen oder Lieferungen von den jeweiligen, öffentlichen Stellen in Anspruch genommen wurden. Diesen Schulden stehen natürlich auch Rückzahlungspläne gegenüber. Denn selbstverständlich müssen auch diese Schulden, die oft in vorhergehenden Perioden schon entstanden sind, wieder getilgt werden. Die Nettokreditaufnahme wird oft in den Medien und Verlautbarungen aus dem öffentlichen Bereich genannt, um das tatsächliche Ausmaß der Neuverschuldung zu beschreiben. Denn bei der Nettokreditverschuldung werden nur die neu eingegangenen Verbindlichkeiten mit eingerechnet. Somit kann man Aussagen darüber treffen um welche Beträge sich die Verschuldung der öffentlichen Hand in einer Periode vergrößert hat. Oft wird die Nettokreditaufnahme, also die Neuverschuldung der Regierung, auch mit der Wirtschaftsleistung bzw. dem Bruttosozialprodukt verglichen um sagen zu können, wie viel Prozent des Bruttosozialproduktes die Nettokreditaufnahme ausmacht. Denn selbstverständlich muss die Rückzahlung der Schulden wiederum aus Steuergeldern gedeckt werden können. Daher bietet das Bruttosozialprodukt des Landes hierzu eine gute Möglichkeit, um die Belastung für die öffentliche Hand durch die Rückzahlungen wirksam darstellen zu können. Bei der staatlichen Verschuldung sieht die EU hier im Rahmen der Währungsunion auch genaue Vorgaben für die Höhe der Neuverschuldung vor, welche sich an einem Prozentsatz des jeweiligen Bruttosozialproduktes orientiert und nicht überschritten werden sollte.