Notaranderkonto

Unter einem Notaranderkonto versteht man ein Konto, das von Notaren geführt wird, um verschiedene Zahlungsvorgänge im Treuhandverfahren abzuwickeln bzw. Geldbeträge treuhändnerisch zu verwalten. Der jeweilige Notar ist zwar der Inhaber des Kontos, allerdings ist er nicht der Inhaber des Guthabens, welches sich auf dem Notaranderkonto befindet, sondern in der Regel sind dies die Klienten des Notars. Das Notaranderkonto wird üblicherweise verwendet, um auf diese Weise etwa Kaufverträge oder sonstige Zahlungsvorgänge, bei denen sowohl für Empfänger als auch Zahlenden ein gewisses Risiko besteht, abwickeln zu können. Dies ist beispielsweise beim Immobilienkauf der Fall, bei dem der Notar, der auch die Abwicklung der benötigten Eigentumsübertragung übernimmt, den Kaufbetrag auf dem Notaranderkonto verwaltet. Denn beim Immobilienkauf ist der Käufer dem Risiko ausgesetzt, dass er zwar dem Verkäufer den Zahlungsbetrag bereits überwiesen hat, er jedoch die Rechte am Eigentum des Grundstücks noch nicht besitzt, da die notwendigen Einträge im Grundbuch noch nicht vorgenommen wurden. Ohne die zwischenzeitliche Verwaltung eines Notars könnte der Verkäufer den Betrag theoretisch auch einbehalten, das Eigentum jedoch nicht an den Käufer übertragen. Genauso ist aber auch der Verkäufer dem Risiko ausgesetzt, bereits alle Schritte für die ??bertragung des Eigentums vorgenommen zu haben, aber die Zahlung vom Käufer nicht zu erhalten. Durch das Notaranderkonto jedoch wird der Geldbetrag zwischenzeitlich auf dem Treuhandkonto verwaltet, bis die notwendigen Eintragungen im Grundbuch vorgenommen wurden. Damit kann der Käufer den Geldbetrag nicht mehr zurückziehen, der Verkäufer muss aber auch der Eigentumsübertragung zustimmen, da er das Geld vom Notaranderkonto ansonsten nicht erhält. Somit bleiben beide Seiten abgesichert.