Oder Konto

Ein Konto muss nicht unbedingt immer nur auf eine einzige Person gemeldet sein, die hier auch Transaktionen durchführen darf und auch für einen überzogenen Kontorahmen haftbar gemacht werden kann. Konten können nämlich auch auf mehrere Personen angemeldet werden, die auch berechtigt werden, Transaktionen durchzuführen. Diese Gemeinschaftskonten können in vielen Bereichen Vorteile mit sich bringen, wo gemeinsames Vermögen verwaltet werden soll. So beispielsweise in Unternehmen. Dabei gibt es jedoch Unterschiede. Bei einem so genannten Und Konto ist es nur möglich, Transaktionen durchzuführen, wenn alle Kontoinhaber zustimmen. Dies bringt natürlich auch eine Einschränkung der Flexibilität mit sich, da immer die anderen Kontoinhaber benötigt werden, wenn eine Transaktion durchgeführt werden soll. Eine Alternative dazu bietet daher das Oder Konto, bei dem jeder der Inhaber dazu berechtigt ist, alleine Transaktionen durchzuführen. Dies birgt aber natürlich auch Risiken, da beispielsweise ein Berechtigter zu viel Geld abheben oder falsche Transaktionen tätigen könnte, denen die anderen Kontoinhaber nicht zugestimmt hätten. Um dies zu verhindern, können aber auch hier bestimmte Einschränkungen vereinbart werden. So ist es beispielsweise möglich, die Summe, die ein Berechtigter alleine überweisen bzw. abheben kann, zu beschränken und Transaktionen mit größeren Summen wiederum nur bei Zustimmung aller Kontoinhaber zu ermöglichen. Dadurch wird das Risiko vermindert. In vielen Fällen wird ein Oder Konto nach verschiedenen Vorfällen bzw. negativen Erfahrungen damit auch wieder in ein Und Konto umgewandelt. Denn das Oder Konto setzt nicht nur unternehmerisches Denken, sondern auch Pflichtbewusstsein und Solidarität der einzelnen Inhaber voraus, die jeweils auf das Konto zugreifen können, was natürlich auch zum Nachteil sein kann.