Personalkredit

Bei Krediten können unterschiedliche Arten von Sicherheiten vereinbart werden. Während in vielen Fällen dingliche Sicherheiten wie Pfandrechte an Grundstücken, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten vereinbart werden, um das Risiko des Kreditgebers zu reduzieren, können Kredite aber auch ohne sachliche Sicherheiten an einen Kreditnehmer gewährt werden. Bei einem solchen Kredit handelt es sich um einen Personalkredit. Dieser Personalkredit wird dem Kreditnehmer üblicherweise alleine aufgrund seiner Bonität zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit dient somit die Person des Kreditgebers. Die Bank überprüft gerade beim Personalkredit natürlich die Bonität des Kreditnehmers sehr genau, um das eigene Risiko dabei so gering wie möglich halten zu können. Dabei spielt vor allem das regelmäßige Einkommen des Kreditnehmers eine wichtige Rolle. Denn ohne ein regelmäßiges Einkommen, mit dem die Rückzahlung des Kredites abgedeckt werden könnte, wird der Kreditgeber eher nicht bereit sein, ihm einen Kredit zu gewähren. Anhand der Höhe des Einkommens richtet sich auch die Höhe des Kredites. Ein Personalkredit kann zusätzlich aber auch noch durch einen Bürgen besichert werden, wodurch auch die Kredithöhe deutlich erhöht werden kann. Auch bei einer Bürgschaft handelt es sich um eine personelle Sicherheit. Der Personalkredit wird in vielen Fällen in Form eines Kontorahmens gewährt, den der Kreditnehmer in der jeweilig vereinbarten Höhe ausnutzen kann. Bedingung hierbei ist aber oft auch, dass der Kreditnehmer ein Konto bei der jeweiligen Bank führt, die als Kreditgeber fungiert, damit diese auch die Möglichkeit hat, all seine Zahlungsvorgänge und damit auch den Einkommenseingang überprüfen zu können. Dadurch kann sich die Bank auch noch einmal absichern und frühzeitig reagieren.