Pfandhaftentlassung

Die Pfandhaftentlassung ist im Bereich der Immobilienfinanzierungen, besonders beim Grundstückskauf von Bedeutung. Wenn beispielsweise der Verkäufer eines Grundstücks ein großes Grundstück besitzt und auf diesem aber eine Grundstücksteilung vornehmen möchte, um das Grundstück an mehrere Käufer zu verkaufen und dadurch einen eventuell auch einen höheren Gewinn erzielen will oder aber das Grundstück leichter verkaufen kann, nimmt diese Teilung in der Regel einige Zeit in Anspruch, da die notwendigen Vermerke und Einträge im Grundbuch Zeit erfordern. Hat sich jedoch bereits ein Käufer für einen Teil des Grundstückes gefunden, so benötigt dieser in der Regel nicht nur zum Kauf des Grundstücks, sondern auch für die Errichtung eines Hauses auf dem Grundstück eine Finanzierung, die er in der Regel in Form von Fremdkapital von einer Bank bzw. einem Kreditinstitut erhält. Als Sicherheit für den Kredit wird die Bank üblicherweise einen Eintrag im Grundbuch verlangen, damit die Ansprüche der Bank am Grundstück gesichert bleiben. Dabei tritt allerdings das Problem auf, dass das Grundstück noch nicht vollständig geteilt ist. Die Teilung des Grundstücks erfolgt erst in einiger Zeit. Somit kann die Eintragung nur auf das komplette Grundstück und nicht nur auf den Teil des Kreditnehmers erfolgen. Dies würde allerdings bedeuten, das auch der Verkäufer, der noch einen Teil des gesamten Grundstückes besitzt bzw. auch andere Käufer, die bereits Teile des großen Grundstückes erworben haben, auch mit ihren Anteilen durch die Grundschuld belastet werden und daher auch mit haften würden. Dies wollen diese natürlich ausschließen. Daher wird eine so genannte Pfandhaftentlassung eingetragen. Diese stellt sicher, dass nur der jeweilige Kreditnehmer mit seinem Grundstück haftbar gemacht werden kann.