Pfandkredit

Ein Pfandkredit wird von so genannten Pfandhäusern oder Pfandleihern angeboten. Diese Art des Kredites ist noch immer weit verbreitet und wird vor allem für kleinere Kredite mit kurzer Laufzeit in Anspruch genommen. Beim Pfandkredit muss der Kreditnehmer über ein entsprechendes Pfand verfügen, das er beim Abschluss des Kreditvertrages an den Pfandleiher übergeben kann. Hierbei kann es sich um Gegenstände und Wertsachen aller Art handeln. Das Pfand wird somit vorübergehend in den Besitz des Pfandleihers übergeben und dient diesem als Sicherheit für den Kredit. Vor dem Abschluss des Kredites und der Auszahlung des Kreditbetrages erfolgt üblicherweise eine genaue Begutachtung des jeweiligen Pfandobjektes und eine möglichst genaue Schätzung des Wertes. Der Pfandleiher bietet dem Kreditnehmer im Anschluss einen Beleihungswert an, in dessen Höhe auch der Kredit vergeben werden kann. Der Beleihungswert und somit auch die Kreditsumme liegen in der Regel niedriger als der tatsächliche Wert des Pfandgutes. Die Laufzeit für den Pfandkredit wird üblicherweise nur kurzfristig für eine Dauer von normalerweise bis zu drei oder vier Monaten vereinbart. Zahlt der Kreditnehmer den Rückzahlungsbetrag innerhalb dieses Zeitraumes inklusive Zinsen zurück, kann er das Pfandgut wieder in sein Eigentum übernehmen. Kann er der vollständigen Rückzahlung innerhalb der Frist nicht nachkommen, kann er in der Regel noch eine Nachfrist verhandeln bzw. den Kreditvertrag verlängern. Sollte sich jedoch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners herausstellen, hat der Kreditgeber das Recht, das Pfand einzubehalten und zu verwerten. In vielen Fällen wird dieses im Anschluss in einer Auktion zum Meistgebot verkauft, um die Forderung wieder herein spielen zu können. Einige Pfandleiher verfügen auch über ein Ladengeschäft.