Postidentverfahren

Gerade im Fernabsatzgeschäft stellt die korrekte Identifizierung der Kunden oft ein großes Problem dar. Denn in diesem Fall kann der Anbieter die Identität des Kunden nicht leicht überprüfen, da der Anbieter meist über keine eigenen Filialen verfügt, wo es zu einem persönlichen Kontakt mit dem Kunden kommen könnte. Dennoch ist es gerade bei Kredit- und Finanzgeschäften unbedingt nötig, die Identität des Kunden richtig festzustellen, um damit auch die gesetzlichen Auflagen gegen das Geldwäschegesetz einhalten zu können. Denn ansonsten könnten sich Betrüger irgendwelche persönlichen Daten ausdenken und diese einfach für die Geschäfte verwenden. Um die Identität der Kunden aber dennoch trotz fehlender Filialen feststellen zu können, werden einfach die Filialen der Deutschen Post genutzt. Denn die Deutsche Post bietet das so genannte Postidentverfahren an. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, dass der Identitätsfeststellung von Personen dient. Verschiedene Unternehmen oder Institutionen, die die Identität ihrer Kunden feststellen möchten, aber selbst nicht in den persönlichen Kontakt mit dem Kunden kommen, um dies zu ermöglichen, wenden sich dabei an die Deutsche Post, deren Filialen flächendeckend vertreten sind. Der jeweilige Kunde muss lediglich in eine Postfiliale gehen und sich dort ausweisen. Ein Mitarbeiter der Deutschen Post überprüft die Identität der jeweiligen Person. Danach muss diese eine Unterschriftenprobe leisten. Eine Bestätigung über die Identität der Person wird gemeinsam mit der Unterschriftenprobe und einer Referenznummer an das jeweilige Unternehmen geschickt, bei dem die Person Kunde ist und die den Auftrag zum Postidentverfahren gegeben hat. Das Postidentverfahren wird vor allem von Netbanken genutzt, die nur im Internet vertreten sind.