Preisangabenverordnung

Durch die gesetzlich verankerte Preisangabenverordnung sind Verkäufer und Dienstleister unterschiedlicher Branchen dazu verpflichtet, dem Endkunden immer einen transparenten Preis vorzulegen bzw. auszuweisen. Diese Verordnung betrifft zum Beispiel den Umstand, dass in den Preisen jeweils die Umsatzsteuer bereits mit eingerechnet sein muss. Gerade Kreditinstitute und Banken sind ebenfalls von der Preisangabenverordnung betroffen. Denn für sie gilt selbstverständlich auch die Verordnung, die die Regelungen zur Auszeichnung von Preisen angibt. Bei Kreditangeboten an Kreditnehmer dürfen daher keine versteckten Kosten im Kredit verschleiert werden. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, alle Kosten, die im Zuge der Kreditaufnahme auf den Kreditnehmer zukommen, offenzulegen und genau anzugeben. So muss beispielsweise auch immer der Effektivzinssatz angeführt werden, der die effektive Jahresverzinsung des Kredites angibt und es dem Kunden auch ermöglicht, verschiedene Angebote unterschiedlicher Anbieter auf einfache Weise miteinander zu vergleichen. Gerade im Kreditgeschäft ist es für den Endkunden oft sehr schwer, sich im Dschungel der unterschiedlichen Zahlen und Werte, mit denen er ansonsten nicht wirklich in Kontakt kommt, umzugehen und aus dem Angebot die tatsächlichen Kosten herauszufinden und diese vor allem auch mit anderen Angeboten zu vergleichen. Durch die Preisangabenverordnung wird dem Endkunden bzw. dem Kreditnehmer hier allerdings eine hilfreiche Unterstützung zur Verfügung gestellt. Denn dadurch fällt es ihm leichter, die tatsächlichen Kosten herauszufinden und außerdem kann er die Angebote auch vergleichen, da er die gleichen Kennzahlen bei allen Anbietern findet. Die Preisangabenverordnung soll vor allem dazu beitragen, den Kreditnehmer zu schützen und Betrug vorzubeugen. Wenn festgestellt wird, dass der Kreditgeber Kosten versteckt hat, kann der Kreditvertrag angefochten werden und der Kreditgeber erhält eine Strafe.