Privatinsolvenz

Nicht nur Unternehmer können in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Selbstverständlich sind auch private Personen von diesem Risiko betroffen. Wie auch Unternehmer wollen die Privatpersonen im Fall der Zahlungsunfähigkeit selbstverständlich ebenfalls eine Entschuldung herbeiführen, um von den Forderungen ihrer Gläubiger entlastet zu werden. Die Privatinsolvenz bietet die Möglichkeit dazu. Die Privatinsolvenz ist auch unter dem Begriff Privatkonkurs bekannt und ähnelt dem Insolvenzverfahren für Unternehmer. Dem Schuldner stehen auch hier verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um sich mit seinen Gläubigern über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Schuldsumme einig zu werden bzw. eine Lösung zu finden, mit der die Gläubiger zumindest teilweise zufrieden gestellt werden können. Natürlich hat der private Schuldner auch die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Ausgleich anzustreben, bevor gerichtliche Schritte ergriffen werden müssen. Dabei kann der Schuldner seinen Gläubigern einen Zahlungsplan vorschlagen, um nur einen Teil der Schuld zu bezahlen und von der Restschuld befreit zu werden. Hierbei muss er allen Gläubigern dieselbe Quote anbieten. Wird der Vorschlag nicht angenommen, so muss eine gerichtliche Einigung erzielt werden. Das Insolvenz Verfahren kann entweder von den Gläubigern oder aber vom Schuldner angemeldet werden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die für den Schuldner teilweise auch sehr unangenehm werden können. So kann etwa das gesamte, pfändbare Vermögen des Schuldners beschlagnahmt werden, um durch einen Zwangsverkauf die Schuldsumme zumindest teilweise abdecken zu können. Aber auch für die eventuelle Restsumme muss eine geeignete Lösung gefunden werden. Idealerweise kommt es zu einem gerichtlichen Zahlungsplan über mehrere Jahre, dem die Gläubiger zustimmen, wobei die Restsumme danach entfällt. Es kann aber auch zu einer Einkommenspfändung kommen.