Raumsicherungsübereignung

Die so genannte Raumsicherungsübereignung stellt eine besondere Form der Sicherungsübereignung dar. Hierbei werden nicht nur einzelne Sachgüter zur Sicherungsübereignung übergeben, sondern durchaus Sicherheiten in größerem Ausmaß. Daher kommt die Raumsicherungsübereignung auch eher bei der Besicherung von Krediten mit sehr hohen Kreditsummen vor. Bei der Raumsicherungsübereignung erfolgt üblicherweise die Sicherungsübereignung von Gebäuden oder Räumlichkeiten des Schuldners. So etwa Werkshallen, Lagerhallen oder auch Büroräumlichkeiten. Dabei werden aber nicht nur die Räume an sich übereignet, sondern auch alle Dinge, die sich darin befinden wie Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Lagerware oder sonstige Sachgüter sind Bestandteil der Sicherungsübereignung. Damit wird die Sicherungsübereignung einerseits vereinfacht, auf der anderen Seite muss auch genau festgelegt werden, welche Räume Bestandteil der Raumsicherungsübereignung sind. Dazu wird dem Vertrag in der Regel eine Skizze beigelegt, auf welcher dies aufgeführt wird. Bei der Raumsicherungsübereignung wird nicht nur das Eigentumsrecht des Schuldners an den jeweiligen Sachgütern übereignet, sondern auch eventuelle Miteigentumsrechte oder aber Anwartschaften. Wie auch bei der herkömmlichen Sicherungsübereignung werden die jeweiligen Bestandteile des Vertrages nicht physisch an den Gläubiger übergeben. Der Sicherungsgeber sorgt für die ordentliche Verwahrung und kann die jeweiligen Sachen in der Regel auch weiterhin nutzen. Die Nutzung ist nicht zuletzt oft ein wichtiger Vertragsbestandteil, da der Sicherungsgeber ansonsten keine Einnahmen erzielen und damit auch die Rückzahlung der Forderung nicht abdecken könnte. Gerade dann, wenn große Warenlager Bestandteil der Raumsicherungsübereignung sind, kann es insofern zu Problemen kommen, da sich der Lagerbestand ständig ändert. Daher muss der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer regelmäßig Bestandslisten übermitteln, damit sich dieser vom Wert des Bestands überzeugen kann.