Realkredit

Der Realkredit ist eine Kreditart, bei der ein Grundpfandrecht auf eine Immobilie bzw. auf ein Grundstück als Sicherheit herangezogen wird. Der Realkredit wird üblicherweise bei Baufinanzierungen oder beim Kauf von Immobilien in Anspruch genommen. Der Kreditgeber lässt sich hierbei ein Grundpfandrecht zusichern, dass ihn dazu berechtigt, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf die jeweilige Immobilie zuzugreifen und diese zu veräußern, um seine Forderungen aus den Erlösen abdecken zu können. Die Beleihungsgrenze darf beim Realkredit nur maximal 60 Prozent des Beleihungswertes betragen oder aber 50 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Dies ist für den Kreditgeber sehr wichtig, da er auf diese Weise einen Puffer hat und somit mehr Sicherheit, an sein Geld zu kommen, wenn die Zahlungsunfähigkeit eintritt und der Kreditgeber die Immobilie veräußern muss. Denn schließlich kann es vorkommen, dass die Immobilie veräußert werden muss, aber zu m Zeitpunkt der Veräußerung eine sehr schlechte Situation am Immobilienmarkt herrscht, die für den Verkauf der Immobilie sehr ungünstig ist. Durch den Verkauf kann daher nicht der ursprünglich festgesetzte Verkehrswert erzielt werden. Hätte der Kreditgeber einer Finanzierung in Höhe des Verkehrswertes zugestimmt, hätte er in diesem Fall einen großen Teil seiner Forderungen verloren. Dadurch, dass aber nur eine Finanzierung zum geringeren Beleihungswert vereinbart wurde, kann der Kreditgeber in der Regel den Großteil seiner Forderung durch den Verkaufserlös wieder einbringen. Für die Vergabe von Realkrediten gelten strenge Regelungen. Dazu gehört etwa auch, dass die Immobilien, die hier als Sicherheiten dienen, angemessen versichert sein müssen. Auch muss der Wert der Immobilie regelmäßig ermittelt und überwacht werden.