Realschuldner

Der Realschuldner ist der Schuldner, der seinem Gläubiger eine Realschuld bzw. Grundschuld zugesichert hat, um auf diese Weise einen Kredit zu bekommen. Der Realschuldner haftet somit mit der jeweiligen Grundschuld, die dem Kreditgeber Anspruch auf die Verwertung von Realitäten bzw. Immobilien gibt. Denn gerade bei größeren Finanzierungssummen möchte sich der Kreditgeber so gut wie möglich absichern. Daher verlangt er bestimmte Sicherheiten, die beliehen werden können, um den Kredit abzusichern. Verfügt der Kreditnehmer über Immobilien, können diese als Sicherheiten verwendet werden. Durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch wird dem Kreditgeber hierbei nämlich die Realschuld zugesichert. Das bedeutet, dass der Kreditgeber seine Forderungen aus der Immobilie einfordern kann, wenn es zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kommen sollte. In diesem Fall hat der Kreditgeber nämlich das Recht, auf das vereinbarte Grundstück bzw. auf die vereinbarte Immobilie, die als Sicherheit verwendet wurde, zuzugreifen und diese einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Üblicherweise kommt es zu einem Verkauf der Immobilie durch den Kreditgeber. Aus den Erlösen kann der Kreditgeber seinen offenen Restforderungen gegenüber dem Kreditnehmer abdecken und ausgleichen. Sollte sich hierbei ein größerer Erlös ergeben, der die Höhe der Forderungen übersteigt, erhält selbstverständlich der Schuldner den Differenzbetrag. Der Realschuldner stattet den Gläubiger auf diese Weise mit dem Pfandrecht aus, dass diesen dazu berechtigt, sich an der jeweiligen Immobilie schadlos zu halten, indem er diese einer Verwertung zuführt. Er darf dies aber erst dann tun, wenn der Realschuldner in Zahlungsverzug ist bzw. die Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurde. In der Regel wird aber versucht, noch eine andere Lösung zu finden, da der Verkauf aufwändig und zeitraubend ist.