Restschuldversicherung

Im Rahmen eines Kreditvertrages gibt es zahlreiche Risiken, denen Schuldner und Gläubiger ausgesetzt sein können. Diese betreffen in der Regel die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, ergibt sich in der Regel ein Verlust für den Kreditgeber und natürlich eine weitere finanzielle Belastung für den Kreditnehmer durch Mahngebühren und Verzugszinsen. In vielen Fällen kann der Schuldner die Zahlungsfähigkeit wieder herstellen und den Kreditvertrag somit fortsetzen. In einigen Fällen jedoch ist es für ihn nicht möglich, die Zahlungsfähigkeit noch einmal in ausreichendem Maße herzustellen bzw. die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen. Für einige spezielle Fälle kann hier eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden, die die Forderungen des Gläubigers an den Schuldner abdeckt. Die Restschuldversicherung wird daher bei vielen Kreditverträgen mit abgeschlossen. Sie springt insbesondere im Todes- oder Krankheitsfall des Schuldners ein oder auch im Fall der Arbeitslosigkeit. In diesen Fällen stehen nämlich in der Regel keine Mittel zur Abdeckung des Kredites zur Verfügung. Die Restschuldversicherung zahlt in diesen Fällen jedoch die Raten weiter und schützt den Schuldner bzw. im Todesfall auch seine Hinterbliebenen vor der finanziellen Belastung. Die Restschuldversicherung kann üblicherweise gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr in Anspruch genommen werden. Die Prämie für die Versicherung wird hierbei in der Regel gleich in die Kreditraten mit einberechnet. Sie wird zeitgleich mit dem Abschluss des Kreditvertrages abgeschlossen bzw. dem Kreditnehmer hier angeboten. Für den Kreditgeber bedeutet die Restschuldversicherung natürlich eine zusätzliche Absicherung. Der Abschluss der Versicherung darf jedoch keine Bedingung für die Gewährung des Kredites darstellen, sondern muss als Wahlmöglichkeit für den Kreditnehmer zur Verfügung stehen.