Risikorelevanzgrenze

Die Risikorelevanzgrenze ist eine wichtige Kennzahl, die Banken und Kreditinstitute nutzen, um bestimmen zu können, ob ein Kredit als risikoreich und somit risikorelevant oder aber als risikoarm eingestuft werden kann. Denn eine Bank ist von der Risikorelevanz der ausgegebenen Kredite abhängig. Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, der mit hohem Risiko behaftet ist und damit als risikorelevant gilt, erhöht sich die Möglichkeit, dass die Bank einen Teil ihrer ausgegebenen Kredite verliert und damit selbst insolvent werden könnte. Wenn die Bank jedoch auf eine breite Streuung der Kredite achtet und auch risikoarme Kreditverträge eingeht, so vermindert sich dieses Insolvenzrisiko wiederum, da den risikorelevanten Krediten auch nicht risikorelevante Kredite gegenüberstehen. Um feststellen zu können, wie hoch das gesamte Risiko aus den Krediten zu einem bestimmten Zeitpunkt ist und damit bestimmen zu können, ob eine gute oder schlechte Streuung besteht, ist es auch notwendig, bestimmen zu können, ob ein Kredit als risikorelevant oder als nicht risikorelevant einzustufen ist. Daher gibt es die Risikorelevanzgrenze. Diese Grenze, die die risikoreichen Kredite von den risikoarmen Krediten trennt, ergibt sich durch zahlreiche Faktoren, die Einfluss auf einen Kredit haben können. Dazu bedient sich die Bank eines speziellen Risikoklassifizierungsverfahrens, in welchem Faktoren wie die Ausfallswahrscheinlichkeit für die Rückzahlung, die Stabilität des Wertes eventueller Sicherheiten, und auch die Streuung und andere Faktoren Anwendung finden. Mit dieser Methode, die sich von Bank zu Bank leicht unterscheiden kann, ist es möglich, die Risikorelevanz eines Kredites festzustellen. Auf diese Weise kann auch entschieden werden, ob es sich um einen risikoarmen Kredit handelt und die Bank diesen daher gewährt oder nicht.