Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist vor allem im Bereich des Versicherungswesens von Bedeutung. Denn in vielen Fällen bietet die Versicherung dem Versicherten einer Lebensversicherung an, die Versicherung und alle damit verbundenen Rechte in der Zukunft von ihm zurück zu kaufen. Dies geschieht zum so genannten Rückkaufswert. Je länger die Lebensversicherung bereits läuft bzw. je mehr Kapital bereits in die Lebensversicherung eingezahlt wurde, desto höher ist natürlich auch der Rückkaufswert, den die Versicherung bereit ist, für die Lebensversicherung zu bezahlen. Der Rückkaufswert kommt insbesondere zur Geltung, wenn die Lebensversicherung gekündigt wird. Sei es durch den Versicherten selbst oder aber auch durch die Versicherung. In beiden Fällen hat die Versicherung dem Versicherten einen Rückkaufswert zu erstatten. Selbstverständlich wird die Versicherung hierbei auch eventuell noch nicht durch den Versicherten geleistete, aber bereits fällige Beiträge, zur Lebensversicherung in Abzug bringen. Als Mindestwert für den Rückkaufswert muss der gesetzliche Mindestrückkaufswert angesehen werden. Häufig werden auch noch diverse Gebühren für die Kündigung und Abwicklung an den Versicherten verrechnet. Der Rückkaufswert kann für den Versicherten von Interesse sein, wenn er die Lebensversicherung etwa selbst kündigen möchte, da er unter finanziellen Problemen leidet und auf diese Weise wieder zu Geld kommen möchte, um den finanziellen Engpass überbrücken zu können. Doch auch, wenn der Versicherte Kreditnehmer ist und der Kredit bereits fällig gestellt wurde, ist der Rückkaufswert für den jeweiligen Kreditgeber von Bedeutung, da er beispielsweise die Lebensversicherung pfänden kann, um damit seine Forderungen abzudecken, die er noch an den Kreditnehmer stellt, da dieser den Restbetrag noch nicht bezahlt hat.