Rückzahlung

Bei einem Kreditvertrag gehen Kreditgeber und Kreditnehmer eine bestimmte Vereinbarung ein, bei der sich beide Seiten zur Erfüllung bestimmter Leistungen verpflichten. Während der Kreditgeber dem Kreditnehmer üblicherweise Geld für eine bestimmte Zeit überlässt, verpflichtet sich der Kreditnehmer zur Rückzahlung der Kapital- und Zinsschuld innerhalb einer bestimmten Frist. Die Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen kann unterschiedlich gestaltet sein. So können Zinsen und Kapital gleichzeitig oder getrennt voneinander fällig sein. In den meisten Fällen werden Zinsen und Kapital jedoch gemeinsam zur Rückzahlung gebracht. Dies erfolgt üblicherweise in der Form von monatlichen Raten, die der Kreditnehmer an den Kreditgeber zu leisten hat. Dabei kann es sein, dass eine fixe Rate in immer gleich bleibender Höhe vereinbart wird, die dem Kreditnehmer die Möglichkeit bietet, schon im Vorhinein genau zu wissen, wie viel Geld er monatlich aufbringen muss und damit genau kalkulieren zu können. Die Rückzahlung kann aber auch in Raten erfolgen, die sich in der Höhe verändern. Dabei wird ein variabler Zinssatz vereinbart, der an eine bestimmte Bezugsgröße gekoppelt ist. Hierbei kann der Kreditnehmer von sinkenden Zinsen profitieren, wird aber auch von steigenden Zinsen belastet. Die Rückzahlung kann aber auch endfällig vereinbart. Dabei werden während der Laufzeit meist nur die Zinsen als Raten zurückgezahlt, während die Kapitalschuld in Form eines Einmalerlags beim Ende der Laufzeit fällig wird. Der Kreditnehmer muss sich selbstverständlich genau an die vereinbarten Bedingungen der Rückzahlung halten, da er sonst mit höheren Kosten rechnen muss. Denn sonst kann es sein, dass ihm Verzugszinsen und Mahngebühren verrechnet werden oder er gepfändet wird.