Sachliche Kreditsicherheit

Beim Abschluss von Kreditverträgen werden in der Regel bestimmte Sicherheiten vom Kreditnehmer gefordert, der diese vorweisen muss, um sie beleihen zu lassen und dem Kreditgeber auf diese Weise eine bestimmte Sicherheit zu geben, dass dieser die geliehene Summe auch zurück erhält und nicht verliert, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Dann nämlich kann der Kreditnehmer die jeweilige Sicherheit nutzen, um auf diese Weise die Forderung einzutreiben. Dabei wird in so genannte personelle und sachliche Kreditsicherheiten unterschieden. Während personelle Sicherheiten etwa durch das Einkommen des Schuldners oder durch einen Bürgen bestehen, stellen sachliche Kreditsicherheiten dingliche Sachgüter dar, die vom Kreditgeber verpfändet werden können, falls der Kreditnehmer mit den Zahlungen nicht nachkommen können sollte und mit der Rückzahlung in Verzug ist. Sachliche Sicherheiten können etwa Immobilien und Grundstücke sein, bei denen im Grundbuch eine entsprechende Eintragung erfolgt, die die Ansprüche des Kreditgebers deutlich machen und festlegen. Diese Kreditssicherheiten stellen sehr gute Sicherheiten dar, da sie oft einen hohen Wert aufweisen und überdies hinaus auch nicht so leicht vor der Pfändung zu verstecken bzw. zu veräußern sind, bevor der Kreditgeber darauf zugreifen kann. Aber auch viele andere Dinge können als sachliche Kreditsicherheit herangezogen werden. So etwa Schmuck, Wertpapiere, Fahrzeuge oder Lagerbestände. Kleinere Sachgüter werden in der Regel in den Besitz des Kreditgebers übergeben, bis der Kreditnehmer die Schuld vollständig beglichen hat. Dadurch kann der Kreditgeber im Bedarfsfall schnell darauf zugreifen und sie veräußern. Sachliche Kreditsicherheit wird üblicherweise nicht zum vollen Verkehrswert beliehen, sondern immer nur zu einem bestimmten Beleihungswert, der vom Kreditgeber vorgegeben wird.