Schätzung

Wenn Sicherheiten zur Besicherung eines Kredites genutzt werden sollen, dann muss selbstverständlich auch ein bestimmter Wert für die jeweiligen Sicherheiten festgelegt werden können. Denn schließlich darf die Kreditsumme, die beim Kredit vom Kreditgeber an den Kreditnehmer ausgezahlt wird, nicht höher sein als der Wert der Sicherheiten, mit dem der Kredit besichert wird und der dem Kreditgeber zufällt, wenn der Schuldner nicht bezahlen können sollte. Wenn dieser nicht zahlen kann, der Kreditgeber aus der Veräußerung der Sicherheiten aber nur einen geringeren Erlös erzielen kann, als die Kreditsumme selbst ausmacht, dann würde der Kreditgeber einen Verlust verbuchen müssen. Um dieses Risiko zu umgehen, wird vor dem Abschluss des Kreditvertrages eine Schätzung der jeweiligen Sicherheiten vorgenommen, bei der der Verkehrswert festgestellt werden soll. Die Schätzung erfolgt üblicherweise durch geschulte Spezialisten, die sich an der aktuellen Marktlage, aber auch am Kaufpreis und dem Zustand der jeweiligen Sicherheiten orientieren und damit den Schätzwert ermitteln. Der Kreditgeber ist allerdings in der Regel nicht dazu bereit, die Sicherheiten zum vollen Marktwert zu besichern. Üblicherweise wird die Kreditsumme niedriger angesetzt. Die Kreditsumme darf nämlich nicht höher sein als die Beleihungssumme. Denn die Banken ziehen vom Schätzwert der jeweiligen Sicherheit noch einige Prozente sozusagen als Puffer ab, um ihr eigenes Risiko auf diese Weise zu reduzieren. Bei einem möglichen Verkauf der Immobilie aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann eventuell auch nicht der volle Verkehrswert erzielt werden, da die Marktlage gerade schlecht ist. Der Beleihungswert gibt den Wert an, der aber auch bei schlechter Marktlage mindestens erzielt werden kann.