Schuldzinsenabzug

Unternehmen haben im Bereich der Buchhaltung zahlreiche Möglichkeiten, ihre Ausgaben steuerlich abzusetzen und somit geltend zu machen. Durch die Absetzung der Ausgaben kann der zu versteuernde Gewinn gemindert werden, wodurch sich die Steuerlast für das Unternehmen reduziert und das jeweilige Unternehmen Kosten einsparen und Beträge einbehalten kann, welche es wieder auf andere Weise im Unternehmen investieren kann. Nicht alle Ausgaben können auch steuerlich abgesetzt werden. Zu den Ausgaben, bei denen diese möglich ist, gehören allerdings auch Zinsen für Krediten und Verbindlichkeiten. Die so genannten Schuldzinsen können beim Schuldzinsenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist etwa bei Darlehen möglich, die für die Finanzierung von Gewerbegebäuden aufgenommen wurden. Die Schulden, die das jeweilige Unternehmen für diese Investition aufgenommen hat, verursachen natürlich auch Zinsen. Diese Zinsen können beim Schuldzinsenabzug geltend gemacht werden. Auf diese Weise muss das Unternehmen weniger Steuern zahlen, da sich die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuern deutlich verringert. Unternehmen sollten daher genau auf die Geltendmachung der Zinsen für eventuelle Verbindlichkeiten und Zinsen achten, da sie sich dadurch Steuerkosten ersparen können. Der Steuerberater, der das Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten berät bzw. auch eigene Abteilungen, die sich innerhalb des Unternehmens um die steuerlichen Angelegenheiten des Unternehmens kümmern, wissen aber üblicherweise über die steuerlichen Vorteile Bescheid, die sich das Unternehmen durch die Absetzung von Zinsen verschaffen kann und berücksichtigen dies daher in der Buchhaltung. Indirekt ergibt sich durch die Absetzung der Schuldzinsen natürlich auch eine Reduzierung der Kosten für den Kredit. Denn den Zinsen für den Kredit stehen somit wiederum steuerliche Einsparungen gegenüber.