Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung erfolgt üblicherweise im unternehmerischen Bereich. Denn bei der Sicherabtretung ist es notwendig, dass der Kreditnehmer eine Forderung an einen Dritten hat, die noch offen ist. Der Kreditnehmer möchte bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen, wofür er allerdings Sicherheiten benötigt. Wenn er keine anderen Sicherheiten wie einen Bürgen, eine Immobilie oder andere Vermögenswerte aufweisen kann, die genutzt werden können, um den Kredit zu besichern, kann es nützlich sein, einfach die Forderung, die der Kreditnehmer noch an den Dritten hat, an seinen Kreditgeber abzutreten. Das bedeutet, dass der Kreditgeber Anspruch auf die jeweilige Forderung hat, sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. In der Regel handelt es sich bei der Forderung, die als Sicherheit dient, um eine Rechnung an einen Kunden, die jedoch noch nicht fällig ist, sondern bei der das Fälligkeitsdatum erst in der Zukunft liegt. Man spricht hierbei auch von einer stillen Zession, da der Drittschuldner in der Regel nicht darüber informiert wird, dass die Rechnung an den Kreditgeber seines Lieferanten abgetreten wurde. Die Sicherungsabtretung wird üblicherweise für kurzfristige Zwischenfinanzierungen genutzt, um Zahlungsengpässe zu überbrücken. Der Kreditnehmer hat dabei die Möglichkeit, schon vorher über das Geld verfügen zu können und wieder liquide zu sein, bevor sein Kunde die Rechnung noch bezahlt hat. Damit muss er nicht erst lange warten, bis das Rechnungsdatum verstrichen ist. Daher hat er das Geld schon zur Verfügung und kann damit arbeiten. Als Gegenleistung dafür muss er selbstverständlich auch die Zinsen für den Kredit bezahlen. Falls der Drittschuldner nicht zahlen können sollte, wird sich der Kreditnehmer natürlich an den Kreditnehmer wenden.