Solawechsel

Der Solawechsel, oder auch eigener Wechsel genannt, ist ein Wechsel, der nicht auf einen Dritten als Bezogener lautet, sondern der auf den Namen des Ausstellers bezogen ist. Dies bietet für den Aussteller die Möglichkeit der Zahlung an einen Gläubiger. Auf dem Solawechsel ist in der Regel die Erklärung zu finden ?gegen diesen Wechsel zahle ich? bzw. ?gegen diesen Wechsel bezahlen wir?. Der Begünstigte des Wechsels kann den Wechsel somit als Zahlungsmittel entgegennehmen und bei der Bank einlösen. Der jeweilige Betrag, der auf dem Wechsel benannt ist, wird dem Begünstigten gutgeschrieben, während der Begünstigte, der in diesem Fall der Aussteller selbst ist, gleichzeitig damit belastet wird. Der eigene Wechsel bzw. Solawechsel bietet für den Aussteller die Möglichkeit der Kreditfinanzierung. Denn somit kann er dem Gläubiger, der eine Zahlung von ihm bekommt, etwas in die Hand geben, mit dem er die Schuld seines Schulders auch beweisen und einfordern kann. In der Regel ist der Wechsel nicht sofort einlösbar, sondern erst zu einem bestimmten Termin. Der Aussteller verspricht somit, den jeweiligen Betrag, der auf dem Wechsel genannt ist und der auch Vertragsgegenstand eines Kaufvertrages sein kann, zu einem bestimmten Termin an einen Begünstigten zu bezahlen. Diese Art der Zahlung wird vor allem dann gerne verwendet, wenn der Aussteller zwar zum aktuellen Zeitpunkt der Übergabe des Wechsels an seinen Gläubiger nicht über genügend bare Mittel verfügt, um die Verbindlichkeit zu begleichen, aber in der Zukunft wieder mit Einnahmen rechnet. Der Gläubiger kann sich den Wechsel natürlich auch von der Bank diskontieren lassen, damit er gleich über das Geld verfügen kann.