Sondertilgung

Unter einer Sondertilgung versteht man eine vorzeitige Rückzahlung während der Kreditlaufzeit, die außerhalb der planmäßigen Rückzahlung erfolgt. Die Sondertilgung bietet für den Kreditnehmer die Chance, sich Kosten zu ersparen. Denn durch die Sondertilgung vermindert sich auch die Restschuld, von der sich auch die Zinsen berechnen. Der Kreditnehmer kann eine Sondertilgung durchführen und damit einen Teil des Restschuldbetrages beim Kredit oder sogar die volle Summe vorzeitig zurückzahlen, wenn er beispielsweise unvorhergesehen zu Geld gekommen ist oder aber auch selbst einen Geldbetrag ansparen konnte, den er nun verwenden möchte, um den Kreditbetrag zu verringern. Durch die Sondertilgung des Kreditnehmers verringert sich die Restschuld des Kredites. Dadurch kann der Kreditnehmer entweder durch geringere Raten profitieren, die er in der Zukunft bezahlen muss, sofern die Laufzeit unverändert bleibt oder aber auch durch eine kürzere Laufzeit, wenn dabei die Ratenhöhe wiederum unverändert bleibt. In jedem Fall hat der Kreditnehmer dadurch die Möglichkeit, sich Zinsbelastungen zu ersparen. Die Möglichkeit zur Sondertilgung muss allerdings im Kreditvertrag vereinbart worden sein. Denn schließlich entgeht dem Kreditgeber dadurch ein Gewinn. Aus diesem Grund könnte der Kreditgeber die Möglichkeit zur Sondertilgung auch ausgeschlossen haben oder sich das Recht gesichert haben, bei Sondertilgungen eine Gebühr zu verrechnen. Selbst bei der Verrechnung einer Gebühr kommt der Kreditnehmer aber dennoch noch günstiger weg, da er sich wiederum Zinsen erspart. Es kann aber auch vereinbart werden, dass Sondertilgungen etwa nicht in unbegrenztem Maß möglich sind. In diesem Fall kann der Kreditnehmer nur Sondertilgungen bis zu einer bestimmten Höhe leisten, während darüber hinaus gehende Tilgungen nicht akzeptiert werden.