Spekulationsfrist

Eine Spekulationsfrist ist eine gesetzlich festgelegte Frist, die den Spekulationshandel mit Wertpapieren, aber auch mit Grundstücken unterbinden soll. Denn oft werden Wertpapiere oder auch Grundstücke von Investoren nur aus dem Grund gekauft, um sie möglichst gewinnbringend wieder veräußern zu können, wenn sich nach Ablauf einer gewissen Zeit ein günstiger Zeitpunkt dafür ergeben sollte. Dadurch werden die Preise für die jeweiligen Spekulationsobjekte jedoch verfälscht und üblicherweise auch schneller in die Höhe getrieben, was dem regulären Handel mit solchen Objekten natürlich schadet. Die Spekulationsfrist wird bei Wertpapieren mit zwölf Monaten angesetzt. Bei Grundstücken ist die gesetzliche Spekulationsfrist länger. Hier beträgt sie zehn Jahre. Erzielt ein Käufer einen Gewinn mit dem Verkauf des jeweiligen Objektes, obwohl die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, so muss er den Gewinn entsprechend versteuern, womit der Gewinn natürlich deutlich geschmälert wird. Durch die Spekulationsfrist wird den Spekulationen in gewissem Maße somit ein Riegel vorgeschoben. Denn viele Investoren, die über genügend Kapital verfügen oder die extra für den Kauf der Grundstücke oder Wertpapiere einen Kredit aufnehmen würden, könnten somit eine große Anzahl der Spekulationsobjekte für sich kaufen und für eine bestimmte Zeit behalten, bis die Nachfrage den Preis dafür entsprechend in die Höhe getrieben hat. Dies ist vor allem bei Grundstücken von Nachteil, da gerade bei diesen Objekten gewährleistet werden soll, dass der Preis eher niedrig gehalten werden kann, damit sich Familien aber auch Gewerbebetriebe die Grundstücke leisten können, um somit Wohnbevölkerung, aber auch Gewerbe in der Region ansiedeln zu können. Sind die Grundstücke jedoch von Spekulanten besetzt, geht dies nicht.