Stiller Teilhaber

Ein stiller Teilhaber ist eine natürliche oder juristische Person, welche sich an einem Unternehmen beteiligt. Für das jeweilige Unternehmen, welches an dem er sich beteiligt, bedeutet die Beteiligung eine günstige Finanzierungsmöglichkeit, da das jeweilige Kapital, welches der stille Teilhaber in den Betrieb steckt, in das Vermögen des Unternehmens übergeht und somit für unterschiedliche Investitionen genutzt werden kann. Dabei muss das Unternehmen aber nicht etwa befürchten, dass der stille Teilhaber auch Druck auf die Führung der Geschäfte ausübt. Denn der stille Teilnehmer hat in der Regel kein Mitspracherecht, sofern dazu nichts anderes vereinbart wurde. Der stille Teilhaber profitiert jedoch von seinem Anteil, da er mit diesem wiederum einen Anspruch auf Gewinnausschüttung hat. Der stille Teilhaber ist nämlich am Gewinn beteiligt. Die Höhe der Ausschüttung, die der stille Teilhaber erhält, hängt von den jeweiligen, vertraglichen Vereinbarungen ab, die er mit dem Unternehmen abgeschlossen hat und sicherlich auch von der Höhe seiner Einlage. In erster Linie hängt die Höhe der Ausschüttung an ihn aber vor allem auch von der Höhe des Gewinns ab, den das Unternehmen erzielen kann. Kann das Unternehmen nur einen niedrigen Gewinn erzielen, erhält auch der stille Teilhaber nur eine niedrige Ausschüttung. Kann das Unternehmen hingegen einen großen Gewinn erzielen, erhält der stille Teilhaber mehr Ausschüttung. Wenn das Unternehmen jedoch Verluste schreibt, muss sich auch der stille Teilhaber an diesen beteiligen. Jedoch kann er nur in der Höhe der Einlage daran beteiligt werden. Nach außen hin scheint der stille Teilhaber nicht auf, da es sich um eine so genannte Innengesellschaft handelt.