Taxe

Im Zuge einer Kreditaufnahme werden in vielen Fällen Sicherheiten vom Kreditgeber verlangt, die der Kreditnehmer vorweisen und beleihen lassen muss, um den Kredit erhalten zu können. Dabei können unterschiedliche Arten von Sicherheiten zur Besicherung des Kredites herangezogen werden. So nicht nur verschiedene Sachgüter wie Autos, Schmuck oder Wertpapiere, sondern auch Bürgschaften, Häuser und Grundstücke. Natürlich muss für die unterschiedlichen Sicherheiten ein Wert festgestellt werden, anhand dessen auch die Kreditsumme ermittelt werden kann, die an den Kreditnehmer vergeben werden kann, die sich aber nicht am Verkehrswert, sondern am Beleihungswert der Sicherheit orientiert. Dafür ist es aber natürlich nötig, zuerst den Verkehrswert festzustellen. Bei vielen Sachgütern und vor allem bei Wertpapieren, ist der jeweilige Wert noch relativ einfach festzustellen, da es hier Kurse oder andere veröffentlichte Marktpreise gibt. Bei Immobilien bzw. Grundstücken ist dies schon etwas schwieriger, da hierbei zahlreiche Faktoren mit einberechnet werden müssen, die Einfluss auf den Wert haben. Hierzu muss daher ein spezielles Wert Gutachten von einem Spezialisten für Immobilien erstellt werden, das auch Taxe genannt wird. Bei der Erstellung de so genannten Taxe bezieht der Wertgutachter zahlreiche Faktoren mit ein. Dazu zählen vor allem die Lage und die Größe des Grundstücks, aber auch die Form und die Beschaffenheit des Grundstücks sowie die jeweilige Widmung. Wichtig für die Ermittlung des Wertes sind aber vor allem auch der Zustand eventueller Gebäude auf dem Grundstück bzw. auch vorhandene Miet- oder Pachterträge aus dem Grundstück wie auch die derzeitigen Marktverhältnisse. Einträge im Grundbuch werden bei der Taxe selbstverständlich in Abzug gebracht.