Tilgung

Unter der Tilgung versteht man im Kreditwesen die Rückzahlung des Kapitals, aber auch die Begleichung der Zinsen für den jeweiligen Kredit, also die Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme. Die Tilgung kann je nach Kreditart auf unterschiedliche Art und Weise vereinbart werden. So ist es möglich, dass die Tilgung der Darlehenssumme fortlaufend während der Laufzeit durch den Kreditnehmer geleistet werden muss. Dies erfolgt dann üblicherweise in Form von monatlichen Raten. Die Höhe dieser Raten orientiert sich daran, ob ein fixer oder ein variabler Zinssatz vereinbart wurde. Wurde nämlich ein fixer Zinssatz vereinbart, so bleiben die Raten üblicherweise über die Laufzeit gleich hoch und verändern sich nicht. Wurde hingegen ein variabler Zinssatz vereinbart, der sich verändert, so verändert sich damit auch der Zinsanteil in der Rate. Damit verändert sich natürlich auch die Gesamthöhe der Rate, was bedeutet, dass der Kreditnehmer veränderliche Raten leisten muss. Im Gegensatz zur Tilgung während der Laufzeit kann aber beispielsweise auch eine endfällige Tilgung vereinbart werden. In diesem Fall muss der Kreditnehmer während der Laufzeit keine Zahlungen an den Kreditnehmer tätigen. Die gesamte Tilgung erfolgt erst am Ende der Laufzeit mit einem Einmalerlag. Die Tilgung von Zinsen und Kapital kann aber auch getrennt voneinander erfolgen. So zum Beispiel, wenn die Zinsen in Form von Ratenzahlungen bereits während der Laufzeit gezahlt werden, aber die Tilgung des Kapitals als Einmalerlag am Ende der Laufzeit erfolgen muss. Der Kreditnehmer muss sich jedenfalls an die vereinbarten Konditionen für die Tilgung halten, da er ansonsten Gefahr läuft, Verzugszinsen und andere Gebühren verrechnet zu bekommen.